Getarnte Telefonwerbung

Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wett­be­werbs­widrig und damit verboten. Jahrelang scherten sich die Callcenter einen Dreck um das Verbot. Sie waren schwer zu ermitteln und die Folgen einer Anzeige waren lächerlich.

Seit 4. August 2009 ist das Gesetz verschärft worden. U.a. darf bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden, und auf Anrufe ohne vorheriges Einverständnis drohen hohe Geldbußen.

Was macht man als Ganove da?

Richtig: Man erschleicht sich das Einverständnis für einen Anruf unter einem Vorwand. Z.B. unter dem Vorwand eine Umfrage zu machen, oder einen Vertreterbesuch nachprüfen zu wollen.

Ein Beispiel findet Ihr hier, es ist der Text einer Meldung an die Verbraucherzentrale:


Von: Peter Becker
Gesendet: Mittwoch, 24. Februar 2010 11:33
An: 'info@vz-bw.de'
Betreff: Meldung eines unerlaubten Werbeanrufs

Meldung eines unerlaubten Werbeanrufs (neue Masche, als "Kontrollruf" getarnt)
auftraggebende Firma:
eismann Tiefkühl-Heimservice http://www.eismann.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Ihnen einen unerlaubten Werbeanruf, der allerdings als "Kontrollanruf" getarnt war. Das ist wohl eine neue Masche, um das Verbot zu unterlaufen.

Vorangegangen war der Besuch eines Katalogverteilers an der Haustür, vorige Woche vermutlich Donnerstag 18.2. (wenn man arglos ist, merkt man sich so was nicht genauer). Er sagte, er dürfte den Katalog (der von der Firma "eismann" war) nicht in den Briefkasten stecken sondern müsse ihn persönlich abgeben und es würde ein Kontrollanruf stattfinden, ob er auch wirklich da gewesen sei. Seinen Namen gab er als "Willi Malsch" an, was natürlich auch fingiert sein kann.

Heute, am 24.2.2010 um 8:46 kam dieser "Kontrollanruf".

Signalisiert wurde die Rufnummer 02562 81681 91.

Am Telefon meldete sich eine Frau Acker (oder so ähnlich, und auch der Name könnte erfunden sein) vom "eismann Tiefkühl-Heim­service" (diese Angabe ist exakt).

Nach der einleitenden Frage nach dem Katalogverteiler (auch solche "Kontrollanrufe" sind aber schon eine Belästigung) ging sie dazu über, [Frau X] doch Leistungen aufschwatzen zu wollen, womit der Anruf eindeutig ein Werbeanruf wurde. Wie bei unerfahrenen Opfern üblich, die noch mit Vernunft und Einsicht solcher Anrufer rechnen, hat [Frau X] zuerst ihr Desinteresse auch noch begründet und dabei private Internas aus ihrem Haushalt preisgegeben. Erst als die Anruferin weiter nervte, hat [Frau X] den Anruf energisch beendet.

Um Ihnen zuzuarbeiten habe ich bereits etwas geforscht:

Die signalisierte Rufnummer ist zwar in voller Länge weder im Internet noch in der Inverssuche der Telekom zu finden, aber laut meiner Internetrecherche scheint 02562 81681 die Hauptnummer zu sein und 91 eine Nebenstelle, und der Sitz der Hauptnummer wäre im

Wirtschaftszentrum Gronau (WZG)
Fabrikstraße 3
48599 Gronau

Dort befindet sich u.a. auch ein Callcenter, das zwar offiziell eine andere Rufnummer hat, was aber die Nutzung einer weiteren Haupt­nummer nicht ausschließt.

Bei einem Kontroll-Rückruf meinerseits auf die signalisierte Ruf­num­mer ging niemand ran.

Ich hoffe, diese Angaben reichen, um gegen Eismann und sein Callcenter vorzugehen, und solche Werbeanrufe einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen


Drei Wochen später erfuhr ich von der Verbraucherzentrale, dass die Firma bereits 2002 zur Unterlassung von Werbeanrufen rechtskräftig verurteilt worden war. Nach Androhung eines Ordnungsmittel­ver­fah­rens wegen des obigen Anrufs hat die Firma eine "Service Karte" vorgelegt, auf der das Einverständnis zu Werbeanrufen bestätigt wurde. Diese Karte hat [Frau X] nie zu Gesicht bekommen, und die Unterschrift darauf ist auch ganz anders, als ihre.

Die Karte ist also eine Fälschung.

Ob diese Fälschung bereits vom Katalogverteiler begangen wurde, oder erst von der Rechtsabteilung der Firma, um sich vor der Zahlung der Ordnungsstrafe zu drücken, weiß ich nicht. Ich vermute aber letzteres.